13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)•Landgericht Münster, 2008-01-29, 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)
Landgericht Münster, 2008-01-29, 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)
13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)Kantonsgericht29.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 13 Ns 540 Js 1659/05 (72/06)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0129.13NS540JS1659.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil aufgehoben.
Der Angeklagte wird insgesamt freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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