16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07)•Landgericht Münster, 2008-03-10, 16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07)
Landgericht Münster, 2008-03-10, 16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07)
16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07)Kantonsgericht10.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-10
Aktenzeichen: 16 Ns 540 Js 1078/05 (86/07)
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0310.16NS540JS1078.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch abgeändert und die Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Die Berufung der Angeklagten wird auf ihre Kosten verworfen.
Angewendete Vorschriften: §§ 306 a Abs. 1 Ziffer 1, Abs. 3, 53 StGB.
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