Landgericht Münster, 2008-04-08, 5 T 991/07

5 T 991/07Kantonsgericht08.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 991/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-08

Aktenzeichen: 5 T 991/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0408.5T991.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Auf die Anweisungsbeschwerde des Notars wird die Kostenberech-nung vom 17. Oktober 2007 (######) dahin abgeändert, dass der Notar lediglich einen Betrag von 65,81 € verlangen kann.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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