5 T 991/07•Landgericht Münster, 2008-04-08, 5 T 991/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 991/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-08
Aktenzeichen: 5 T 991/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0408.5T991.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Auf die Anweisungsbeschwerde des Notars wird die Kostenberech-nung vom 17. Oktober 2007 (######) dahin abgeändert, dass der Notar lediglich einen Betrag von 65,81 € verlangen kann.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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