05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster•Landgericht Münster, 2008-04-14, 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster
Landgericht Münster, 2008-04-14, 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster
05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG MünsterKantonsgericht14.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-14
Aktenzeichen: 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0414.05T852.06LG.MÜNST.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Eintragung darf weder mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Verein nicht durch sämtliche Vorstandsmitglieder zur Eintragung angemeldet worden ist, noch mit der Begründung, dass er nicht gem. § 21 BGB als nichtwirtschaftlicher Verein eintragungsfähig sei.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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