Landgericht Münster, 2008-04-14, 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster

05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG MünsterKantonsgericht14.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-14

Aktenzeichen: 05 T 852/06 LG Münster - 25 AR 414/06 AG Münster

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0414.05T852.06LG.MÜNST.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)Kammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die Eintragung darf weder mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Verein nicht durch sämtliche Vorstandsmitglieder zur Eintragung angemeldet worden ist, noch mit der Begründung, dass er nicht gem. § 21 BGB als nichtwirtschaftlicher Verein eintragungsfähig sei.

Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.