5 T 798/08•Landgericht Münster, 2008-12-05, 5 T 798/08
Landgericht Münster, 2008-12-05, 5 T 798/08
5 T 798/08Kantonsgericht05.12.2008
Regest
Auch nach der Neufassung der §§ 79 ZPO, 13 FGG kann der Verkäufer einer Immobilie den Käufer im Rahmen einer Finanzierungsvollmacht bevollmächtigen, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten und der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 798/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-05
Aktenzeichen: 5 T 798/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1205.5T798.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 79 ZPO, § 13 FGG
Leitsätze
Auch nach der Neufassung der §§ 79 ZPO, 13 FGG kann der Verkäufer einer Immobilie den Käufer im Rahmen einer Finanzierungsvollmacht bevollmächtigen, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten und der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, von den in der angefochtenen Zwischenverfügung erhobenen Bedenken Abstand zu nehmen.
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