Landgericht Münster, 2008-12-05, 5 T 798/08

5 T 798/08Kantonsgericht05.12.2008

Regest

Auch nach der Neufassung der §§ 79 ZPO, 13 FGG kann der Verkäufer einer Immobilie den Käufer im Rahmen einer Finanzierungsvollmacht bevollmächtigen, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten und der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 798/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-05

Aktenzeichen: 5 T 798/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:1205.5T798.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 79 ZPO, § 13 FGG

Leitsätze

Auch nach der Neufassung der §§ 79 ZPO, 13 FGG kann der Verkäufer einer Immobilie den Käufer im Rahmen einer Finanzierungsvollmacht bevollmächtigen, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld zu belasten und der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, von den in der angefochtenen Zwischenverfügung erhobenen Bedenken Abstand zu nehmen.

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