08 S 131/08•Landgericht Münster, 2009-02-12, 08 S 131/08
Landgericht Münster, 2009-02-12, 08 S 131/08
08 S 131/08Kantonsgericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 S 131/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 08 S 131/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0212.08S131.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.07.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts M (Aktenzeichen #######) abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 822,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Berufung tragen die Beklagte zu 44 %, die Klägerin zu 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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