Landgericht Münster, 2009-02-19, 014 O 547/08

014 O 547/08Kantonsgericht19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 014 O 547/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-19

Aktenzeichen: 014 O 547/08

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0219.014O547.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 20.11.2008 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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