014 O 547/08•Landgericht Münster, 2009-02-19, 014 O 547/08
Landgericht Münster, 2009-02-19, 014 O 547/08
014 O 547/08Kantonsgericht19.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 014 O 547/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-19
Aktenzeichen: 014 O 547/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0219.014O547.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 20.11.2008 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.