Landgericht Münster, 2009-09-24, 012 O 471/07

012 O 471/07Kantonsgericht24.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 012 O 471/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-24

Aktenzeichen: 012 O 471/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:0924.012O471.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an die Klägerin 3.863,73 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.10.2007 zu zahlen,

an die Klägerin 199,25 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 78 %, der Beklagte zu

22 % .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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