Landgericht Münster, 2009-11-26, 08 S 131/09

08 S 131/09Kantonsgericht26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 S 131/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: 08 S 131/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1126.08S131.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1. bis 4. gegen das am 17.06.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts N, Aktenzeichen #######, wird zurückgewiesen.

Die Beklagten zu 1. und 2. sowie ebenfalls die Beklagten zu 3. und 4. tragen die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils zur Hälfte als Gesamtschuldner.

Im Übrigen wird die Kostenentscheidung des amtsgerichtlichen Urteils dahingehend ergänzt, dass die Kosten der Beweisaufnahme von den Beklagten zu 1. und 2. sowie den Beklagten zu 3. und 4. jeweils zu 50 % als Gesamtschuldner tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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