02 O 308/08•Landgericht Münster, 2009-11-30, 02 O 308/08
Landgericht Münster, 2009-11-30, 02 O 308/08
02 O 308/08Kantonsgericht30.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 308/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-30
Aktenzeichen: 02 O 308/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1130.02O308.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer selbst.
Das Urteil ist in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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