Landgericht Münster, 2009-12-17, 025 O 222/09

025 O 222/09Kantonsgericht17.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 025 O 222/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: 025 O 222/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2009:1217.025O222.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügungsverfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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