Landgericht Münster, 2010-01-07, 08 S 185/09

08 S 185/09Kantonsgericht07.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 S 185/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-07

Aktenzeichen: 08 S 185/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0107.08S185.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivil-(Berufungs-)Kammer

Tenor

Die Berufung der Kläger vom 23.10.2009 gegen das Urteil des Amtsgerichts N vom 15.09.2009 – Aktenzeichen 28 C #####/####wird zurückgewiesen.

Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen; die Kostenentscheidung der ersten Instanz wird dahingehend klargestellt, dass die Kläger auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 48 H ##/## AG N zu tragen haben.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 826,25 € EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.