08 S 185/09•Landgericht Münster, 2010-01-07, 08 S 185/09
Landgericht Münster, 2010-01-07, 08 S 185/09
08 S 185/09Kantonsgericht07.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 S 185/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-07
Aktenzeichen: 08 S 185/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0107.08S185.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivil-(Berufungs-)Kammer
Tenor
Die Berufung der Kläger vom 23.10.2009 gegen das Urteil des Amtsgerichts N vom 15.09.2009 – Aktenzeichen 28 C #####/####wird zurückgewiesen.
Die Berufungskläger haben die Kosten der Berufung zu tragen; die Kostenentscheidung der ersten Instanz wird dahingehend klargestellt, dass die Kläger auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 48 H ##/## AG N zu tragen haben.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 826,25 € EUR festgesetzt.
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