12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08•Landgericht Münster, 2010-02-12, 12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08
Landgericht Münster, 2010-02-12, 12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08
12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08Kantonsgericht12.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-12
Aktenzeichen: 12 Kls 3/09 - 81 Js 1081/08
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0212.12KLS3.09.81JS108.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte H1 wird wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung sowie in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Davon gelten 3 Monate als verbüßt.
Der Angeklagte H2 wird wegen Beihilfe zum versuchten Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Davon gelten 3 Monate als verbüßt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter H1: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 253 Abs. 1, 255, 21, 22, 23, 49, 52 StGB
Angeklagter H2: §§ 249 Abs. 1, 253 Abs. 1, 255, 21, 22, 23, 27, 49, 52 StGB
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