Landgericht Münster, 2010-02-19, 5 T 772/09

5 T 772/09Kantonsgericht19.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 772/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-19

Aktenzeichen: 5 T 772/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0219.5T772.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 1.) b) zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 177.500,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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