05 T 229/09•Landgericht Münster, 2010-02-25, 05 T 229/09
Landgericht Münster, 2010-02-25, 05 T 229/09
05 T 229/09Kantonsgericht25.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 229/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-25
Aktenzeichen: 05 T 229/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0225.05T229.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 24.02.2009 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts N vom 18.02.2009, Az.: 27 XVII # ##, wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.658,66 € festgesetzt.
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