Landgericht Münster, 2010-04-21, 2 Ks - 30 Js 165/09 - 17/09

2 Ks - 30 Js 165/09 - 17/09Kantonsgericht21.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks - 30 Js 165/09 - 17/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-21

Aktenzeichen: 2 Ks - 30 Js 165/09 - 17/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0421.2KS30JS165.09.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Folgende Gegenstände werden eingezogen:

  • PKW des Angeklagten, Fahrgestell-Nr. WF0CXXGAECXE######, amtliches Kennzeichen (Kennzeichen entfernt )

  • Schwert mit schwarzem Griff in schwarzer Holzscheide, Gesamtlänge des Schwertes 88,5 cm, Asservatennummer 2077

  • Messer „United UC1089“ mit schwarzem Griff, Gesamtlänge 23 cm, Asservatennummer 2047

  • Messer „stainless steel Taiwan“ mit schwarzem Griff, Gesamtlänge 22 cm, Asservatennummer 2049

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: §§ 211, 52, 57a Abs. 1 Nr. 2, 74 StGB

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