015 O 428/09•Landgericht Münster, 2010-04-26, 015 O 428/09
Landgericht Münster, 2010-04-26, 015 O 428/09
015 O 428/09Kantonsgericht26.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 428/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-26
Aktenzeichen: 015 O 428/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0426.015O428.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der I und /oder dem zuständigen Serviceprovider in die Löschung der Internetdomain „u.com“ einzuwilligen und die hierzu erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.100,-- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Februar 2009 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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