02 O 626/09•Landgericht Münster, 2010-06-07, 02 O 626/09
Landgericht Münster, 2010-06-07, 02 O 626/09
02 O 626/09Kantonsgericht07.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 626/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-07
Aktenzeichen: 02 O 626/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0607.02O626.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Der Streitwert des Rechtsstreits wird festgesetzt auf 5.950,00 €.
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