03 T 38/10•Landgericht Münster, 2010-08-04, 03 T 38/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 T 38/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-04
Aktenzeichen: 03 T 38/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0804.03T38.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Die Kostenentscheidung des Anerkenntnis- und Kostenurteils des AG C2 vom 04.05.2010 – Az 21 C ##/## – wird abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert für die Beschwerdeinstanz beträgt bis zu 900,00 €.
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