Landgericht Münster, 2010-08-04, 03 T 38/10

03 T 38/10Kantonsgericht04.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 03 T 38/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-08-04

Aktenzeichen: 03 T 38/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0804.03T38.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Die Kostenentscheidung des Anerkenntnis- und Kostenurteils des AG C2 vom 04.05.2010 – Az 21 C ##/## – wird abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert für die Beschwerdeinstanz beträgt bis zu 900,00 €.

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