Landgericht Münster, 2010-08-17, 011 O 301/06

011 O 301/06Kantonsgericht17.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 301/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: 011 O 301/06

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0817.011O301.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

46.389,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

37.617,94 Euro seit dem 05.09.2006 sowie

aus weiteren 8.771,81 Euro seit dem 29.07.2008

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12 %

und der Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den

Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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