08 O 152/10•Landgericht Münster, 2010-08-18, 08 O 152/10
Landgericht Münster, 2010-08-18, 08 O 152/10
08 O 152/10Kantonsgericht18.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 08 O 152/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-18
Aktenzeichen: 08 O 152/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0818.08O152.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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