026 O 51/10•Landgericht Münster, 2010-09-06, 026 O 51/10
Landgericht Münster, 2010-09-06, 026 O 51/10
026 O 51/10Kantonsgericht06.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 026 O 51/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-06
Aktenzeichen: 026 O 51/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0906.026O51.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag vom 29.07.2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20% abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.