Landgericht Münster, 2010-09-06, 026 O 51/10

026 O 51/10Kantonsgericht06.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 026 O 51/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-06

Aktenzeichen: 026 O 51/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0906.026O51.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag vom 29.07.2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20% abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

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