Landgericht Münster, 2010-09-13, 08 O 243/09

08 O 243/09Kantonsgericht13.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 O 243/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-13

Aktenzeichen: 08 O 243/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0913.08O243.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.239,22 € nebst Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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