Landgericht Münster, 2010-09-23, 5 T 577/10

5 T 577/10Kantonsgericht23.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 577/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-23

Aktenzeichen: 5 T 577/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0923.5T577.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers

nach einem Wert von 707,07 EUR zurückgewiesen.

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