5 T 318/10•Landgericht Münster, 2010-09-27, 5 T 318/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 318/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-27
Aktenzeichen: 5 T 318/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:0927.5T318.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters werden wie folgt festgesetzt:
Insolvenzverwaltervergütung: 111.122,28 Euro
Auslagen: 21.750,00 Euro
Zwischensumme: 132.872,28 Euro
Zzgl. 19% Mehrwertsteuer: 25.245,73 Euro
Zwischensumme: 158.118,01 Euro
Abzüglich Vorschuss: - 99.365,00 Euro
Endbetrag: 58.753,01 Euro
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 1) zu 80% und dem Beteiligten zu 2) zu 20% auferlegt.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 74.706,94 Euro
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