5 T 532/10•Landgericht Münster, 2010-10-04, 5 T 532/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 532/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-10-04
Aktenzeichen: 5 T 532/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1004.5T532.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin
zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 14.865,36 Euro
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