Landgericht Münster, 2010-10-05, 025 O 38/10

025 O 38/10Kantonsgericht05.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 025 O 38/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-05

Aktenzeichen: 025 O 38/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1005.025O38.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 15.06.2010 bleibt aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Vollstreckung aus dem Urteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken Betrages fortgesetzt werden.

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