025 O 38/10•Landgericht Münster, 2010-10-05, 025 O 38/10
Landgericht Münster, 2010-10-05, 025 O 38/10
025 O 38/10Kantonsgericht05.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 025 O 38/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-05
Aktenzeichen: 025 O 38/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1005.025O38.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 15.06.2010 bleibt aufrechterhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Die Vollstreckung aus dem Urteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken Betrages fortgesetzt werden.
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