014 O 233/10•Landgericht Münster, 2010-10-12, 014 O 233/10
Landgericht Münster, 2010-10-12, 014 O 233/10
014 O 233/10Kantonsgericht12.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 014 O 233/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-12
Aktenzeichen: 014 O 233/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1012.014O233.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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