Landgericht Münster, 2010-10-12, 014 O 233/10

014 O 233/10Kantonsgericht12.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 014 O 233/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-12

Aktenzeichen: 014 O 233/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1012.014O233.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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