015 O 521/09•Landgericht Münster, 2010-12-13, 015 O 521/09
Landgericht Münster, 2010-12-13, 015 O 521/09
015 O 521/09Kantonsgericht13.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 521/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 015 O 521/09
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1213.015O521.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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