5 T 784/10 LG Münster•Landgericht Münster, 2010-12-13, 5 T 784/10 LG Münster
Landgericht Münster, 2010-12-13, 5 T 784/10 LG Münster
5 T 784/10 LG MünsterKantonsgericht13.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 784/10 LG Münster — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 5 T 784/10 LG Münster
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2010:1213.5T784.10LG.M252NS.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
Der Antrag auf Feststellung, dass der angefochtene Beschluss den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, wird zurückgewiesen.
Wert: 3.000,00 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.