Landgericht Münster, 2011-01-18, 06 S 93/10

06 S 93/10Kantonsgericht18.01.2011

Regest

Den Ansprüchen des Mobilfunkanbieters aus einem Mobilfunkvertag kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn er bei Vertragsschluss Beratungspflichten im Hinblick auf die Wahl des Tarifs verletzt hat.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 06 S 93/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-18

Aktenzeichen: 06 S 93/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0118.06S93.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: §§ 611, 398, 280, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Den Ansprüchen des Mobilfunkanbieters aus einem Mobilfunkvertag kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn er bei Vertragsschluss Beratungspflichten im Hinblick auf die Wahl des Tarifs verletzt hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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