05 T 681/10•Landgericht Münster, 2011-01-31, 05 T 681/10
Landgericht Münster, 2011-01-31, 05 T 681/10
05 T 681/10Kantonsgericht31.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 681/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-31
Aktenzeichen: 05 T 681/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0131.05T681.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 09.10.2010 und die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 07.10.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 22.09.2010 dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) auf 14.816,61 EUR festgesetzt wird.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht
erstattet.
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