Landgericht Münster, 2011-01-31, 05 T 681/10

05 T 681/10Kantonsgericht31.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 05 T 681/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-31

Aktenzeichen: 05 T 681/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0131.05T681.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 09.10.2010 und die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 07.10.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 22.09.2010 dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des Beteiligten zu 1) auf 14.816,61 EUR festgesetzt wird.

Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht

erstattet.

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