5 T 502/10•Landgericht Münster, 2011-02-08, 5 T 502/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 502/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 5 T 502/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0208.5T502.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Dem Schuldner ist gem. § 850i ZPO n.F. die Abfindung in Höhe von 1.300,00 Euro netto pfandfrei zu belassen.
Wert: 1.300,00 Euro
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