18 StVK 500/10•Landgericht Münster, 2011-05-24, 18 StVK 500/10
Landgericht Münster, 2011-05-24, 18 StVK 500/10
18 StVK 500/10Kantonsgericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 18 StVK 500/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: 18 StVK 500/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0524.18STVK500.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Die Anträge werden verworfen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Gegenstandswert wird auf 300,00 € festgesetzt.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird mangels Erfolgsaussichten des Begehrens zurückgewiesen.
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