Landgericht Münster, 2011-05-24, 18 StVK 500/10

18 StVK 500/10Kantonsgericht24.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 18 StVK 500/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-24

Aktenzeichen: 18 StVK 500/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0524.18STVK500.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die Anträge werden verworfen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Gegenstandswert wird auf 300,00 € festgesetzt.

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird mangels Erfolgsaussichten des Begehrens zurückgewiesen.

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