Landgericht Münster, 2011-07-28, 5 T 309/11

5 T 309/11Kantonsgericht28.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 309/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-28

Aktenzeichen: 5 T 309/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0728.5T309.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde)-Kamme

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 3.000,00 €

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