02 O 23/11•Landgericht Münster, 2011-08-01, 02 O 23/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 02 O 23/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-01
Aktenzeichen: 02 O 23/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0801.02O23.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Widerbeklagte wird verurteilt, an die Widerklägerin 4.045,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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