Landgericht Münster, 2011-08-01, 115 O 236/10

115 O 236/10Kantonsgericht01.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 115 O 236/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-01

Aktenzeichen: 115 O 236/10

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0801.115O236.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.400,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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