05 T 373/11•Landgericht Münster, 2011-08-31, 05 T 373/11
Landgericht Münster, 2011-08-31, 05 T 373/11
05 T 373/11Kantonsgericht31.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 05 T 373/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-31
Aktenzeichen: 05 T 373/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:0831.05T373.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Gläubigern zu je ½ Anteil auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 1.745,76 Euro
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