01 S 200/11•Landgericht Münster, 2011-12-20, 01 S 200/11
Landgericht Münster, 2011-12-20, 01 S 200/11
01 S 200/11Kantonsgericht20.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 01 S 200/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-20
Aktenzeichen: 01 S 200/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1220.01S200.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.10.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Münster wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.000,- € festgesetzt.
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