Landgericht Münster, 2011-12-30, 04 O 663/09

04 O 663/09Kantonsgericht30.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 04 O 663/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-30

Aktenzeichen: 04 O 663/09

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2011:1230.04O663.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

der Klägerin den von der W. unter dem 11.5.2006 ausgestellten „Bürgschein“ mit der Nummer „B ###-########-##/#" herauszugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,- Euro

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