Landgericht Münster, 2012-01-20, 011 O 107/11

011 O 107/11Kantonsgericht20.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 107/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-20

Aktenzeichen: 011 O 107/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0120.011O107.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils insgesamt gegen den Kläger zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abgewendet werden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % leistet.

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