Landgericht Münster, 2012-02-17, 011 O 37/11

011 O 37/11Kantonsgericht17.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 011 O 37/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-17

Aktenzeichen: 011 O 37/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0217.011O37.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die zwischen den Parteien des Rechtsstreits am 20.02.2007 geschlossene Vereinbarung nebst dem diese Vereinbarung ergänzenden Rahmenkaufvertrag vom 17.04.2007 weiterhin fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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