Landgericht Münster, 2012-03-12, 2 Ks-30 Js 33/11-6/11

2 Ks-30 Js 33/11-6/11Kantonsgericht12.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 33/11-6/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-12

Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 33/11-6/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0312.2KS30JS33.11.6.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten O und G werden jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften : §§ 211 Abs. 1 und 2, 251, 25 Abs. 2, 52 StGB

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