015 O 273/11•Landgericht Münster, 2012-04-03, 015 O 273/11
Landgericht Münster, 2012-04-03, 015 O 273/11
015 O 273/11Kantonsgericht03.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 273/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-03
Aktenzeichen: 015 O 273/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0403.015O273.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern als Gesamtgläubigern Auskunft darüber zu erteilen, in welcher Höhe Erschließungskosten in dem zwischen den Parteien gemäß dem notariellen Kaufvertrag des Notars L. mit dem Amtssitz in M. (Westf.) über das G1. vom 18.06.2011(*1) zur UR-Nr. 000/2001 vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 65.701,01 € enthalten sind, und hierüber Rechenschaft zu legen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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