015 O 59/10•Landgericht Münster, 2012-05-07, 015 O 59/10
Landgericht Münster, 2012-05-07, 015 O 59/10
015 O 59/10Kantonsgericht07.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 O 59/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-07
Aktenzeichen: 015 O 59/10
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0507.015O59.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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