015 S 27/11•Landgericht Münster, 2012-07-19, 015 S 27/11
Landgericht Münster, 2012-07-19, 015 S 27/11
015 S 27/11Kantonsgericht19.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 015 S 27/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: 015 S 27/11
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0719.015S27.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin und der Streithelferin gegen das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Streithelferin können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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