Landgericht Münster, 2012-08-03, 04 O 9/12

04 O 9/12Kantonsgericht03.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 04 O 9/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-03

Aktenzeichen: 04 O 9/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0803.04O9.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar bezüglich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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