04 O 9/12•Landgericht Münster, 2012-08-03, 04 O 9/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 04 O 9/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-03
Aktenzeichen: 04 O 9/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0803.04O9.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar bezüglich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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