04 O 155/12•Landgericht Münster, 2012-09-04, 04 O 155/12
Landgericht Münster, 2012-09-04, 04 O 155/12
04 O 155/12Kantonsgericht04.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 04 O 155/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 04 O 155/12
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0904.04O155.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 54.000,00 € festgesetzt.
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