Landgericht Münster, 2012-09-04, 04 O 155/12

04 O 155/12Kantonsgericht04.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 04 O 155/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-04

Aktenzeichen: 04 O 155/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0904.04O155.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 54.000,00 € festgesetzt.

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