Landgericht Münster, 2012-09-10, 02 O 392/11

02 O 392/11Kantonsgericht10.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 02 O 392/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-10

Aktenzeichen: 02 O 392/11

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2012:0910.02O392.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.427,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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