Landgericht Münster, 2013-01-18, 023 O 45/12

023 O 45/12Kantonsgericht18.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 023 O 45/12 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-18

Aktenzeichen: 023 O 45/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0118.023O45.12.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang ihr von der Firma T GmbH./F. GmbH, N., Aufträge für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erteilt worden sind; insbesondere welche Einzelaufträge erteilt wurden, in welchem Abwicklungsstand sich die Aufträge befinden und wie die bereits abgeschlossenen Aufträge angerechnet worden sind.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 €.

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